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   BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91   

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BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91 (https://dejure.org/1992,2624)
BayObLG, Entscheidung vom 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91 (https://dejure.org/1992,2624)
BayObLG, Entscheidung vom 02. April 1992 - BReg. 3 Z 197/91 (https://dejure.org/1992,2624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG München I - 13 T 22 401/88
  • BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91

Papierfundstellen

  • DNotZ 1992, 747
  • Rpfleger 1992, 425
  • Rpfleger 1992, 498
  • BayObLGZ 1992, 72
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Der Senat verkennt nicht, dass das Gesetz in § 209 Abs. 1 BGB die Unterbrechung der Verjährung an die Klageerhebung, somit an ein aktives Betreiben der Anspruchsdurchsetzung durch den Berechtigten (BGHZ 80, 222/226), knüpft.
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 41/78

    Begriff der Förderung des Prozesses

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Auch den allgemeinen Verjährungsbestimmungen des BGB ist der Gedanke nicht fremd, dass die Verjährung nicht nur durch Handlungen des Gläubigers unterbrochen werden kann, sondern auch durch Handlungen anderer Beteiligter, selbst durch solche des Schuldners, auch wenn sie nur der Abwehr des Anspruches dienen sollen (vgl. § 211 Abs. 2 BGB ; BGHZ 73, 8/10).
  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 54/76

    Unterbrechung der Verjährung durch Verteidigung gegen eine negative

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    b) Eine Übertragung der Regelung über die Unterbrechung der Verjährung auf das der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnende Notarkostenbeschwerdeverfahren muß ebenso möglich sein wie deren Übertragbarkeit auf das öffentliche Recht (vgl. zu letzterem MünchKomm/von Feldmann BGB 2. Aufl. § 209 Rn. 23 und zu einer analogen Anwendung allgemein BGHZ 72, 23/28; vgl. auch § 220 BGB ).
  • BayObLG, 13.09.1972 - BReg. 3 Z 40/71
    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Als Anhaltspunkt für den Bodenwert kann der Richtwert nach § 193 Abs. 3 BauGB herangezogen werden (vgl. BayObLGZ 1972, 297); auch sonstige amtliche Auskünfte können berücksichtigt werden.
  • OLG Hamm, 08.03.1989 - 15 W 524/88

    Verjährungsunterbrechung; Kostenanspruch des Notars; Beschwerde des

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Der Senat folgt damit im Ergebnis der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung (OLG Düsseldorf MittBayNot 1978, 28; OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 663; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 8a, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann nachfolgend Korintenberg - KostO 12. Aufl. Rn. 7, je zu 143; Göttlich/Mümmler KostO 10.Aufl. Stichwort Verjährung 2.3 S. 1113; Hartmann Kostengesetze 24.Aufl. § 156 KostO Anm.I; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. Rn. 24, Staudinger/ Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 43, je zu § 209; a.A. - mit Einschränkungen - OLG Hamm DNotZ 1990, 318 ; Landgericht Bad Kreuznach JurBüro 1988, 1710), die auf die Besonderheiten des Verfahrens nach § 156 KostO abstellt, wonach der Notar, anders als im zivilrechtlichen Bereich der Anspruchsinhaber, nicht aus eigenem Recht in der Lage ist, seinen Anspruch gerichtlich Überprüfen zu lassen.
  • BayObLG, 04.06.1987 - BReg. 3 Z 38/86

    Wert des Beitrittsvertrages zu einer Bauherrengesellschaft

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Die Höhe der Gebühren wurde von den Beschwerdeführern ansonsten nicht bestritten; das Rechtsbeschwerdegericht ist insoweit an die Anträge der Kostenschuldner im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren gebunden (BayObLGZ 1991, 306/309; 1987, 186/190; Korintenberg § 156 Rn. 58 ff. und 88; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde S.38, 40 und 122).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.1977 - 10 W 3/77

    Notarkostenforderung; Verjährungsunterbrechung; Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Der Senat folgt damit im Ergebnis der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Meinung (OLG Düsseldorf MittBayNot 1978, 28; OLG Zweibrücken JurBüro 1989, 663; Rohs/Wedewer KostO 3. Aufl. Rn. 8a, Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann nachfolgend Korintenberg - KostO 12. Aufl. Rn. 7, je zu 143; Göttlich/Mümmler KostO 10.Aufl. Stichwort Verjährung 2.3 S. 1113; Hartmann Kostengesetze 24.Aufl. § 156 KostO Anm.I; Palandt/Heinrichs BGB 51. Aufl. Rn. 24, Staudinger/ Dilcher BGB 12. Aufl. Rn. 43, je zu § 209; a.A. - mit Einschränkungen - OLG Hamm DNotZ 1990, 318 ; Landgericht Bad Kreuznach JurBüro 1988, 1710), die auf die Besonderheiten des Verfahrens nach § 156 KostO abstellt, wonach der Notar, anders als im zivilrechtlichen Bereich der Anspruchsinhaber, nicht aus eigenem Recht in der Lage ist, seinen Anspruch gerichtlich Überprüfen zu lassen.
  • BayObLG, 29.08.1991 - BReg. 3 Z 90/91

    Geschäftswert einer Teilungserklärung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Die Höhe der Gebühren wurde von den Beschwerdeführern ansonsten nicht bestritten; das Rechtsbeschwerdegericht ist insoweit an die Anträge der Kostenschuldner im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren gebunden (BayObLGZ 1991, 306/309; 1987, 186/190; Korintenberg § 156 Rn. 58 ff. und 88; Schneider Die Notarkosten-Beschwerde S.38, 40 und 122).
  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 3 Z 89/81

    Zur Änderung einer Kostenberechnung nach Ausscheiden aus dem Notaramt und zur

    Auszug aus BayObLG, 02.04.1992 - BReg. 3 Z 197/91
    Zu Recht hat das Landgericht sowohl den beurkundenden Notar, der Gläubiger der Kostenforderung auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt geblieben ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1982, 266/267), als auch den Amtsnachfolger, der die Kostenberechnung in abgeänderter Form mit der Vollstreckungsklausel gemäß § 155 KostO versehen hat, am Verfahren nach § 156 KostO beteiligt (BayObLGZ 1983, 91).
  • BGH, 07.07.2004 - V ZB 61/03

    Verjährung von Ansprüchen eines Gebührennotars nach Zustellung eiern

    Zwar kann dieses Ergebnis nicht wiederholt werden (BayObLGZ 1992, 72, 76; OLG Celle, DNotZ 1976, 759, 760; Nds. Rpfl. 1997, 157, 158; OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 1245; Korintenberg/Lappe, aaO, § 17 Rdn. 8; Rohs/Wedewer/Wald-ner, aaO, § 17 Rdn. 12; Göttlich/Mümmler/Assenmacher/Mathias, aaO, Stichwort "Verjährung", Nr. 1.2; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 209 Rdn. 24; Tiedtke, ZNotP 2004, 39; a.A. Bühling, DNotZ 1955, 270; Schneider, aaO, S. 21; Mümmler, JurBüro 1977, 29, 31), weil sich ansonsten der Eintritt der Verjährung durch neuerliche Zahlungsaufforderungen auf unbestimmte Zeit verzögern ließe (OLG Frankfurt, JurBüro 1983, 1245).
  • KG, 23.09.2003 - 1 W 103/01

    Notarkosten: Verjährungsfrist nach Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung

    Schließlich wäre durch die Vorlage der Beanstandung an das Landgericht nach ganz herrschender, vom Senat geteilter Auffassung die Verjährung entsprechend § 209 BGB unterbrochen worden (vgl. Senat KG-Report 1995, 22; BayObLG JurBüro 1993, 103; OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • LG Frankenthal, 01.09.2016 - 2 OH 5/16

    Notarkosten: Unrichtige Sachbehandlung bei getrennter Beurkundung von mehreren

    Entsprechend dem (auch unter dem Regime des GNotKG fortgeltenden) Grundsatz "Kostenrecht ist Folgerecht" bestimmt sich die zu einem beurkundeten Vorgang vorzunehmende Bewertung zum einen nach dem objektiven Inhalt der jeweiligen Urkunde (s. hierzu BayObLG MittBayNot 1992, 287, dasselbe MittBayNot 1985, 48; KG ZNotP 2005, 117), zum anderen nach der vom Notar gewählten Gestaltungsweise, wobei insoweit dem pflichtgemäßen Ermessen des Notars ein weiter Spielraum einzuräumen ist (vgl. Korintenberg/Tiedtke, 19. Aufl. GNotKG, § 21 Rn 12).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2004 - 10 W 107/03

    Verjährungsunterbrechung bei Kostenforderungen

    Grundsätzlich kommt der Anrufung des Landgerichts durch den Notar aufgrund einer Beanstandung des Kostenschuldners in analoger Anwendung des § 209 Abs. 1 BGB a.F. verjährungsunterbrechende Wirkung zu (vgl. Korinthenberg-Bengel/Tiedtke, § 143 Rn. 7; Göttlich/Mümmler, KostO, 12. Aufl., "Verjährung" Anm. 2.3; BayOLG RPfl 1992, 498; OLG Schleswig JurBüro 1995, 216, jeweils mwN).
  • BayObLG, 23.04.1999 - 3Z BR 19/99

    Geschäftswertbestimmung bei einem GmbH-Verschmelzungsvertrag

    Der Zusammenhang der beurkundeten Erklärungen mit anderen Geschäften und das Interesse der Beteiligten an der Beurkundung bleiben außer Betracht (BayObLGZ 1992, 72/77).
  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 83/92

    Geschäftswert eines Verschmelzungsvertrages

    Der Zusammenhang der beurkundeten Erklärungen mit anderen Geschäften und das Interesse der Beteiligten an der Beurkundung bleiben außer Betracht (BayObLGZ 1992, 72/77).
  • OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
    Nach überwiegender Meinung kommt weiter als verjährungsunterbrechende Maßnahme die Einreichung der Beschwerdeschrift der Kostenschuldnerin und deren Übermittlung an den Notar im Dezember 1993 in Betracht (vgl. BayObLG Rpfleger 1992, 498 m. w. N.).
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